Lastenrad FAQ – Häufige Fragen

 

Lastenrad-FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Folgende FAQ sollen helfen, Antworten auf Fragen rund um die Lastenräder zu erhalten, die über die Webseite des ZuM verliehen werden, sowie zu Lastenrädern im Allgemeinen. Bitte aber beachten, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angeben geben und es sich bei Fragen, die rechtliche Thematiken behandeln, nicht um eine juristische Auskunft handelt.

Wir haben unsere FAQs nach zwei Bereichen gegliedert:

  1. Häufige Fragen zum Thema Lastenrad und Lastenradleihe ganz allgemein
  2. Häufige Fragen zur Ausleihe und Verwendung des Gespanns aus E-Bike und Fahrradcamper (ganz unten auf der Seite – bitte runterscrollen)

1. Häufige Fragen zum Thema Lastenrad und Lastenradausleihe ganz allgemein

Wieso werden die Lastenräder/-Pedelecs kostenfrei verliehen und nicht gegen Gebühr?

Das Zentrum für umweltbewusste Mobilität (ZUM) hat das Lastenrad Bakfiets CargoBike Classic Long kostenlos von der Stadt Heidelberg zum kostenlosen Verleih an die BürgerInnen der Stadt zur Verfügung gestellt bekommen. Das Bakfiets E-Classic Long STEPS 3 hat der Verein Ökostadt mit der gleichen Zielsetzung selber angeschafft. Das Pedelec mit Anhänger Winora Sinus wiederum hat der Verein Ökostadt Rhein-Neckar kostenlos von der Stadtwerke Heidelberg Energie GmbH (SWH-E) zum kostenlosen Verleih zur Verfügung gestellt bekommen.
Der Verein Ökostadt Rhein-Neckar ist einer der Betreiber des ZUM.

Wie viele Tage darf ich das Lastenrad maximal am Stück kostenlos ausleihen?

Du kannst die Lastenräder bis zu 3 Kalendertage am Stück ausleihen. Bei Überziehung der Leihzeit ist für jeden begonnenen Tag eine Überziehungsgebühr von 20 € fällig.

Wie oft darf ich das Lastenrad/Lasten-Pedelec ausleihen? Nur einmal?

Du darfst die Lastenräder jeweils nur alle 4 Wochen einmal ausleihen, d.h. innerhalb von 28 Tagen ab dem ersten Tag der ersten Buchung darfst Du eine weitere Buchung vornehmen. Dies hat den Zweck, dass die Räder möglichst vielen verschiedenen Benutzern zur Verfügung gestellt werden können. Das System prüft dies nicht ab, es wird aber regelmäßig durch unser Personal gecheckt. Unzulässige Mehrfachbuchungen bzw. Buchungen ohne den oben beschriebenen zeitlichen Abstand können storniert werden.

Welche Bedingungen muss ich unbedingt beachten?

  1. Du musst mindestens 18 Jahre alt sein.
  2. Du musst eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
  3. Es ist eine Kaution in Höhe von 100 Euro in bar zu entrichten.
  4. Du haftest vollumfänglich für alle während Deiner Leihzeit entstandenen Schäden, auch über die hinterlegte Kaution hinaus. Die Verleihstation behält sich vor, Kosten für die Schadensbehebung zu schätzen und diese Schätzkosten mit der Kaution zu verrechnen.
  5. Bei Überziehung der im Vertrag spezifizierten Leihzeit (Rückgabezeitpunkt) ist für jeden begonnenen Tag eine Gebühr von 20,- € fällig.
  6. Die Lastenräder sind mit einem Rahmenschloss sowie einem Faltschloss und den dazugehörigen Schlüsseln ausgestattet und von dem/der Nutzer*in damit gegen Diebstahl zu sichern. Dies muss insbesondere mit dem ausgegebenem Faltschloss so erfolgen, dass der Rahmen des Rades an einem festen Gegenstand aus Metall (z.B. Straßenschild oder Fahrradständer) angeschlossen ist.
  7. Die jeweilige Verleihstation haftet nicht für Schäden, die sich aus der Nutzung oder unsachgemäßem Gebrauch bzw. unsachgemäßer Behandlung ergeben.
  8. Du musst vor Fahrtbeginn das Rad selbst auf Verkehrstauglichkeit überprüfen, die jeweilige Verleihstation übernimmt hierfür keine Verantwortung.
  9. Du verpflichtest dich, das Rad nur in verkehrstauglichem Zustand zu benutzen.

Ist das Lastenrad gegen Diebstahl versichert?

Lastenrad – Bakfiets CargoBike Classic Long und Winora – Pedelec mit Anhänger:
Ja, diese Lastenräder sind gegen Diebstahl versichert.

Wie viele Kinder darf ich auf dem Lastenrad mitnehmen

Auf einem Lastenrad können so viele Kinder mitgenommen werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Auf allen Classic Long Cargo Bike Modellen sind jeweils zwei Sitzplätze für Kinder in der Transportbox vorgesehen.

Muss ich Kinder auf dem Lastenrad anschnallen?

Eine gesetzliche Gurtpflicht besteht nicht. Da es aber selbstverständlich sicherer ist, die Kinder anzuschnallen, verpflichten wir Dich zum Anschnallen mitgenommener Kinder mit den vorhandenen Gurten. Die Classic Long Cargo Bike Modelle haben extra Gurte für Kinder. Grundsätzlich schützen die Gurte das Kind auch in dem Fall, dass Dein Kind einschläft und zur Seite wegkippt.

Müssen Kinder auf dem Lastenrad einen Helm tragen?

Nein, das Tragen eines Helmes für mitgenommene Kinder ist nicht verpflichtend. Wir empfehlen aber unbedingt mitgenommenen Kindern einen Helm aufzusetzen. Stürzt das Lastenrad um, fallen sie im Zweifelsfall ungeschützt mit dem Kopf auf den Straßenbelag. Da Du vielleicht nicht gewohnt bist, ein Lastenrad zu fahren und bei einem zweirädrigen Lastenrad mit Zuladung schon mal das Gleichgewicht verlieren kannst, kann das Umkippen durchaus vorkommen.

Gibt es eine Altersbeschränkung für die Kindermitnahme auf Lastenrädern?

Für den Transport von Kindern enthält § 21 Abs. 3 StVO folgende Vorgaben, die für herkömmliche Räder, für Kinderanhänger sowie für Transporträder gelten: „Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können.“ Für den Transport eines behinderten Kindes gilt die Begrenzung bis zum vollendeten siebten Lebensjahr nicht!

Darf ich auch meinen Säugling im Lastenrad transportieren?

Dies ist nur in einer fest angebrachten Babyschale erlaubt. Unsere Lastenräder sind damit aber nicht ausgerüstet, daher ist Säuglingstransport nicht möglich. Wir können auch keine Babyschale ausgeben.

Darf ich erwachsene Personen im Lastenrad mitnehmen?

Die rechtliche Situation ist bei dieser Fragestellung etwas unklar. Es gibt Aussagen, dass dem Personentransport (inklusive Kindertransport) mit dem Lastenrad keine verkehrsrechtlichen Beschränkungen auferlegt sind, außer den oben genannten. Allerdings gibt es durchaus Berichte darüber, dass der Erwachsenentransport von der örtlichen Polizei als Ordnungswidrigkeit ausgelegt wurde. Abschließend rechtlich beurteilen können wir diese Frage also nicht.
Unabhängig von der Rechtslage habe wir jedoch folgendes entschieden:
Wir erlauben den Transport erwachsener Personen mit unseren Lastenrädern ausdrücklich nicht!

Was muss ich beim Kindertransport auf dem Lastenrad sonst noch beachten?

Wichtig ist, dass die Kinder sicher sitzen und ihre Füße oder Hände nicht in die Speichen kommen können. D.h. es ist insbesondere NICHT erlaubt, das die Kinder in der Transportbox vorne sitzen, da dort das Vorderrad leicht für Arme und Hände erreichbar ist.

Muss ich überstehende Ladung extra kenntlich machen?

Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Lastenrads hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne, ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm. Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Breite des Transportrads hinaus, so ist sie durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht kenntlich zu machen.

Darf die Ladung des Lastenrades in Länge und Breite überstehen?

Ja. Allerdings gibt es dafür Grenzen. Transportrad und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55m und nicht höher als 4m sein. Nach hinten darf die Ladung bis zu 3m hinausragen, was aber in den meisten Fällen nicht praktikabel sein wird.

Muss ich die Ladung speziell sichern?

Die Ladung muss unbedingt so gesichert sein, dass sie bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichmanövern nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen oder herabfallen kann.

Wie viel Gewicht darf ich auf das Lastenrad aufladen?

Eine rechtliche Begrenzung des Gesamtgewichts von Fahrrädern/Lastenrädern gibt es nicht. Die maximale Ladekapazität des jeweiligen Transportrads darf aber auf gar keinen Fall überschritten werden. Für die Classic Long Cargo Bike Modelle liegt diese bei jeweils 85 kg (ohne Fahrer*in).

Darf ich mit dem Lastenrad den Radweg benutzen?

Es gelten dieselben Verhaltensvorschriften wie für Fahrradfahrer*innen allgemein, inklusive der Privilegien des Fahrradverkehrs gegenüber Kfz. Dazu gehören das Recht zur Benutzung von Radwegen und für den Radverkehr freigegebenen Einbahnstraßen, Busspuren und das Rechtsüberholen wartender Autos am rechten Fahrbahnrand. Bei mehrspurigen Lastenrädern (gilt also NICHT für unsere einspurigen Lastenräder/-Pedelecs) gilt die Sonderregelung, dass die Nichtnutzung eines benutzungspflichtigen Radweges nicht beanstandet werden soll, wenn dies nach den Umständen des Einzelfalles nicht zumutbar ist.

Wo darf ich mit dem Lastenrad halten und parken?

Parken und Halten von Lastenrädern ist wie bei Fahrrädern auch erlaubt:

  • Auf dem Gehweg, wenn dadurch keine Fußgänger behindert werden. Das gebietet allein auch die Rücksichtnahme auf andere.
  • Am Fahrbahnrand (allerdings nicht unbeleuchtet bei Dunkelheit).
  • Auf kostenpflichtigen Parkplätzen mit Parkschein.

Darf ich das Lastenrad mit in die Bahn nehmen?

Das ist ein kompliziertes Thema. Eine ausführliche Betrachtung der Fragestellung haben die Kollegen*innen von cargobike.jetzt vorgenommen:

http://www.cargobike.jetzt/fahrradmitnahme/

Wo kann ich in Heidelberg und Umgebung Lastenräder kaufen?

Die folgende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Empfehlung dar; wenn Sie in Ihrem Laden ebenfalls Lastenräder verkaufen, kontaktieren Sie uns unter info@zum-hd.de, um in dieser Liste ebenfalls Erwähnung zu finden:

E-Bike Solutions
Carl-Bosch-Str. 2
69115 Heidelberg
Tel: 06221 8710687
www.ebike-solutions.com bzw. www.e-lastenrad.de

Der Radladen
Lenaustr. 5
68167 Mannheim
0621-377428
http://derradladen.de/

e-motion e-Bike Welt Heidelberg
Am Taubenfeld 31
69123 Heidelberg

zahlreiche Marken und Modelle
Webseite: e-motion Heidelberg

Rund ums Rad
Mosbacher Str. 21
68259 Mannheim
0621 – 702093
http://www.rundumsrad-gmbh.de/

Wo gibt es weitere Infos über Lastenräder im Allgemeinen und darüber, was beim Kauf von Lastenrädern zu beachten ist?

Eine erste Anlaufstelle für mehr Informationen sind natürlich die Fahrradfachhändler, die Lastenräder verkaufen. Zudem gibt es eine Reihe von Webseiten, die viele Tipps rund um die Cargo-Bikes bieten. Einige wollen wir hier erwähnen:

Der Verkehrsclub (VCD) Deutschland bietet eine Webseite zum Thema Lastenräder mit weiterführenden Informationen:
https://www.vcd.org/themen/radverkehr/lastenraeder/

Zahlreiche (kostenpflichtige) Testberichte für einzelne Lastenräder gibt es via:
https://www.testberichte.de/sport-und-fitness/2600/fahrraeder/lastenraeder.html

Welche Förderungen gibt es in Heidelberg und weiterführend für Lastenräder?

Die Stadt Heidelberg bietet seit dem 1. November 2017 das Förderprogramm „Umweltfreundlich mobil“. Darüber wird u.a. die Anschaffung von bestimmten Lasten-Pedelecs, rein muskelbetriebenen Lastenrädern und Lastenanhängern gefördert. Weitere Details gibt es unter:
https://www.heidelberg.de/hd,Lde/HD/Leben/Foerderprogramm+Umweltfreundlich+mobil2.html

Das Land Baden-Württemberg fördert E-Lastenräder und E-Lastenanhänger für Gewerbetreibende. Weitere Informationen dazu gibt es über hier:
https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/elektromobilitaet/foerderung-elektromobilitaet/e-lastenraeder

Seit 29. Juli 2020 gibt es auch in Mannheim eine Förderung von Lastenrädern. So wird der Kauf von Lastenrädern mit 25% des Einkaufspreises gefördert. Der Kauf von einem Lastenrad wird mit maximal 500 Euro unterstützt. Die Obergrenze beim Kauf von einem E-Lastenrad liegt bei „%5 UND MAXIMAL 1.000 Euro. Das Förderprogramm richtet sich an Mannheimer Einwohner*innen sowie an Mannheimer Körperschaften, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen. Weitere Informationen zu den Förderbedingungen sowie das Antragsformular gibt es unter https://www.mannheim.de/de/service-bieten/verkehr/radfahren-in-mannheim/lastenrad-foerderung

Wo sonst werden in Heidelberg und in der Rhein-Neckar-Region Lastenräder kostenlos verliehen/kostenpflichtig vermietet?

Bike im Bahnhof
Gleis 1 im Hauptbahnhof Heidelberg
06221 9703 85

LAMA – Dein Lastenvelo (Mannheim)
http://lastenvelomannheim.de/

VRNnextbike Lastenräder in Mannheim
In Mannheim bietet seit 2021 auch die VRN Next Bike Radvermietung Lastenräder an 6 Standorten an. Weitere Informationen unter:
https://www.vrn.de/verbund/presse/pressemeldungen/pm/016410/index.html

Weitere Leih-Lastenräder in der Rhein-Neckar-Region findest Du auch auf dem Nachhaltigkeitsportal Delta21 (www.delta21.de) unter:
lastenradverleih-inkl-freie-lastenraeder

 

2. Häufige Fragen zur Ausleihe und Verwendung des Gespanns aus E-Bike und Fahrradcamper

Was muss ich beachten, wenn ich den Camper ohne Bike ausleihe?

Man braucht eine Weber-Kupplung (EL/ES) an seinem eigenen Fahrrad.

Wie weit komme ich mit 1 Akku-Ladung?

Zwischen 40 und 60 km – Dies kommt sehr stark z.B. auf Ihre Fahrweise / den Grad der gewählten Unterstützung / dem Gelände (Steigungen) und auch dem Gewicht von FahrerIn an.  

Wo darf ich mit dem Camper übernachten?

Überall dort, wo man auch mit einem Fahrrad hin fahren darf. Also auch im Wald, an Seen und Flüssen,…  Ausgenommen sind natürlich ausgewiesene Schutzgebiete und Privatgrundstücke.

Gibt es eine Mindest-Mietzeit?

Ja, diese beträgt 2 Nächte.

Kann ich, auch als ältere Person, den Camper bequem bewegen?

Ja, das Leergewicht beträgt (je nach Typ) zwischen 64 und 72 kg. Mit dem dazu buchbaren E-Bike kann der Camper bequem von A nach B bewegt werden.

Kann ich auch mit 2 Personen im Camper übernachten?

Als (kostenfreies) Extra gibt es optional eine Liegeflächen-Verbreiterung auf 92 cm. Darauf können 2 (normalgewichtige) Erwachsene gut schlafen. Alternativ kann auch 1 Erwachsener mit Kind darin gut übernachten.

Kann man damit auch in den kühleren Übergangszeiten (Frühjahr/Herbst) nutzen?

Ja, das kann man gut. Für diese Zeiträume wird eine Teelicht-Konvektionsheizung der Fa. KeepCozy (kostenfrei) zur Verfügung gestellt.

Verfügt der Camper über eine Dämmung?

Nein, eine extra Dämmung ist aus Gewichtsgründen nicht verbaut.

Gibt es eine Toilette im Camper?

Ja, auf Wunsch kann eine Trocken-Trenntoilette von BOXIO mitgemietet werden.