Nutzungsbedingungen


Die folgenden Bedingungen gelten für die Nutzung der Lastenräder
a) Bakfiets CargoBike Classic Long (Eigentümerin Stadt Heidelberg)
b) CargoBike Classic Long STePS3 (Eigentümer Verein Ökostadt Rhein-Neckar)

Das ZuM verleiht im Auftrag des Eigentümers / der Eigentümerin.

  • Der/die Ausleihende muss 18 Jahre alt sein und eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
  • Die maximale Leihdauer beträgt 3 Tage. Das Lastenrad darf nur von der im Leihvertrag angegebenen Person gefahren werden.
  • Der Verleiher übergibt das Leihrad in verkehrssicherem Zustand. Das Lastenrad ist im gleichen Zustand zurückzugeben, wie es übernommen worden ist.
  • Der/die Ausleihende ist verantwortlich dafür, die Verkehrssicherheit des Rades vor Fahrtantritt zu überprüfen. Der/die Ausleihende verpflichtet sich darüber hinaus, den verkehrssicheren Zustand während der Leihzeit regelmäßig zu überprüfen. Wenn das Fahrrad erkennbar nicht mehr verkehrssicher ist, haftet der Verleiher nicht bei einer weiteren Nutzung. Die Nutzung des Lastenrades erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Die Kaution wird bei Rückgabe des Rades bar zurück gezahlt oder innerhalb von 14 Tagen auf das bei Rückgabe zu benennende Konto überwiesen. Barauszahlungs- oder Überweisungsentscheidung liegt beim Verleiher.  
  • Der Verleiher behält sich vor, während der Leihzeit entstandene Schäden in Form von Ersatzteil- und Reparaturkosten mit der Kaution zu verrechnen. Der/die Ausleiher/in haftet für entstandene Schäden. Der Verleiher ist berechtigt eine Reinigungspauschale in Höhe von 20,00 Euro von der Kaution einzubehalten, sollte das Lastenrad in verdrecktem Zustand zurückgegeben werden.
  • Bekannte Schäden am Lastenrad sind auf den Schadensblättern dokumentiert, die dem/der Ausleihenden bei Übergabe gezeigt werden. Der/die Ausleihende bestätigt, diese Blätter mit dem Ist-Zustand des Rades bei Übernahme verglichen zu haben. Etwaige zusätzliche Schäden sind vor Leihbeginn zu vermerken.
  • Der/die Ausleiher/in haftet bei Verlust oder Totalschaden gegenüber dem Eigentümer des Rades.
  • Bei Überziehung der Leihzeit ist für jeden begonnenen Tag eine Überziehungsgebühr von 20 € fällig.
  • Das Fahrrad ist mit einem Rahmenschloss sowie einem Faltschloss und den dazugehörigen Schlüsseln ausgestattet und ist gegen Diebstahl zu sichern.
  • Der Verleiher haftet nicht für Schäden, die sich aus der Nutzung oder unsachgemäßem Gebrauch bzw. unsachgemäßer Behandlung ergeben.

Die folgenen Bedingungen gelten für die Nutzung des Pedelecs Winora mit Anhänger (Eigentümerin: Stadtwerke Heidelberg Energie (SWH-E) (Stand: 01/2018)

Gegenstand und Zweck des Leihvertrages

Die Stadtwerke Heidelberg Energie GmbH (SWH-E) möchte der Heidelberger Bevölkerung die Möglichkeit geben, auch Lasten mit dem Fahrrad zu transportieren und damit den Fahrradverkehr weiter zu stärken. Zu diesem Zwecke wurden zwei E-Lastenräder, genauer zwei Bakfiets CargoBike Classic Long STePS zum Neupreis von je 3.694 EUR angeschafft, die für einen bestimmten Zeitraum, maximal für die Dauer von 5 Tagen, unentgeltlich genutzt werden können. Die SWH-E verfolgt mit dem Verleih der Lastenräder lediglich einen gemeinnützigen Zweck und behält sich vor, ohne Angabe von Gründen die Ausleihe einzustellen oder auch einzelnen Personen zu untersagen. Den Verleih vor Ort und dessen Koordination übernimmt die Ökostadt Rhein-Neckar e.V. an verschiedenen Standorten ihrer Kooperationspartner für die SWH-E. Mit der Inanspruchnahme der o.g. Lastenräder erklärt sich der*die Entleiher*in mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden.

Pflichten des*der Entleihers*in

Das Mindestalter des*der Entleihers*in beträgt 18 Jahre. Ein Verleih erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises.

Der*die Entleiher*in ist während der Dauer der Ausleihe für das Lastenrad verantwortlich. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

Der*die Entleiher*in verpflichtet sich, das Lastenradpfleglich und sachgemäß unter Beachtung der technischen Regeln zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB) und die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten. Die Nutzung, insbesondere der Transport von Kindern, erfolgt auf eigene Gefahr.

Die Verleihstation übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Fahrrads.

Der*die Entleiher*in prüft vor Fahrbeginn die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Lastenrades. Dies beinhaltet bei Dämmerung bzw. Dunkelheit auch die Überprüfung des Lichtes. Sollte das Lastenrad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies der Verleihstation unverzüglich mitzuteilen. Das Lastenraddarf in diesem Fall nicht genutzt werden.

Das Lastenrad ist während des Nichtgebrauchs an einem sicheren Ort abzustellen und mit dem bei der Ausleihe mit ausgeliehenen Schloss gegen Wegnahme zu sichern. Es ist an einen festen Gegenstand anzuschließen.

Der*in Entleiher*in verpflichtet sich, die Verleihstation unverzüglich von jeder Veränderung oder Beschädigung des Lastenrades zu benachrichtigen oder deren Verlust anzuzeigen. Alle Schäden an der Leihsache oder deren Verlust gehen zu Lasten des*der Entleihers*in. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung wird dem*der Entleiher*in nahegelegt.

Es ist dem*der Entleiher*in untersagt, Umbauten am Lastenrad vorzunehmen. Wird eine Reparatur notwendig, die auf unsachgemäße Nutzung des Rades zurückgeht, trägt der*die Entleiher*in dafür die Kosten.

Das Lastenradmuss spätestens mit Ablauf der vereinbarten Leihfrist an die Verleihstation zurückgegeben werden. Bei Überschreitung der gebührenfreien Leihfrist ist vom*von der Entleiher*in eine Gebühr von 100 EUR je angefangenen Tag zu bezahlen.

Das Lastenrad ist in sauberem Zustand zurückzugeben. Sollte dies nicht der Fall sein, wird eine Putzgebühr in Höhe von 25 EUR erhoben.

Haftung

Die SWH-E haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Der*die Entleiher*in haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen sowie für den Verlust des Fahrrads nach allgemeinen Vorschriften.

Darüber hinaus haftet der*die Entleiher*in für alle von ihm*ihr verursachten Schäden an Dritten alleine.

Datenschutz

Die SWH-E sowie die Verleihstation verpflichten sich, die im Rahmen der Ausleihe erhobenen personenbezogenen Daten des*der Entleihers*in nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Daten werden lediglich zur Koordination erhoben